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3 Minuten Lesezeit (691 Worte)

Staatsexamen verschoben: Die ungleiche Behandlung der Medizinstudenten

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Im April 2020 hätten rund 4600 Medizinstudenten zum zweiten Staatsexamen antreten sollen. Viele von ihnen lernten umsonst: Die am 30. März vom Gesundheitsminister Jens Spahn unterzeichnete "Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" machte den Weg für die Verschiebung des M2-Examens frei. Doch nur in zwei Bundesländern wurden die Prüfungen ins Frühjahr 2021 verlegt. Die Mehrheit hielt an der geplanten Durchführung fest.

Die unterschiedlichen Wege der Länder

Die bundesweit geltende Verordnung geht auf eine gemeinsame Empfehlung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und des Medizinischen Fakultätentags (MFT) zurück. Sie sieht nicht nur die Verschiebung des großen schriftlichen Staatsexamens vor, sondern auch die unmittelbare Entsendung der für das M2 zugelassenen Medizinstudenten ins Praktische Jahr. Einen Zwang zur Umsetzung der Maßnahme gab es nicht: Die Länder hatten die Möglichkeit, die Situation vor Ort zu berücksichtigen und von der Regelung abzuweichen. Um die Prüfungen dennoch stattfinden zu lassen, musste eine ordnungsgemäße Durchführung der Examensprüfung unter Beachtung der epidemischen Lage sichergestellt werden. Diese Möglichkeit nutzten gleich 14 der insgesamt 16 Bundesländer. Elf von ihnen entschieden sich dafür, am geplanten Prüfungsdatum festzuhalten. In Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt durften Medizinstudenten wählen, ob sie ihr Staatsexamen noch in diesem oder erst im nächsten Jahr schreiben möchten. Baden-Württemberg und Bayern hingegen setzten die M2-Verschiebung um.

Die Verschiebung als besondere Belastung

Diese Entscheidung bedeutet für die Medizinstudenten eine enorme Belastung: Sie müssen nach dem Abschluss den Praktischen Jahres nun gleich zwei Staatsexamina ablegen. Nach dem schriftlichen M2 steht direkt die praktische M3-Prüfung an - das gefürchtete "Hammerexamen" ist zurück. Es ist die Kombination aus einer immensen Stoffmenge und der Tatsache, dass im Praktischen Jahr wenig Zeit zum Lernen bleibt, die das Verfahren so anspruchsvoll macht. Die Situation verlangt Studierenden viel ab, stellt sie unter einen ungeheuren psychischen Druck. Aus diesem Grund warnte die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) eindringlich davor, den Termin für das Staatsexamen zu verlegen. Mit ihren Sorgen um die mentale Gesundheit der angehenden Ärzte und Ärztinnen ist sie nicht allein. Die Bundesärztekammer sprach sich ebenfalls gegen eine Verschiebung des Prüfungstermins aus.

(K)Eine Frage der Abwägung

Melanie Huml, bayrische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, ist selbst approbierte Ärztin. Sie betont, die Entscheidung zur Verschiebung des Examens sei nicht leicht gewesen. Man sei sich durchaus bewusst, den Medizinstudenten einiges abzuverlangen. Mit Blick auf das Infektionsrisiko stehe der Schutz der Prüflinge und Prüfer in der aktuellen Situation allerdings im Vordergrund. Auch gehe es darum, die Fairness der Prüfungen sicherzustellen. Eine Verlängerung der Studienzeit bedeute die Vorgehensweise nicht: Studenten und Studentinnen, die für das M2-Staatsexamen zugelassen sind, können das Praktische Jahr vorziehen und sich unmittelbar in der Gesundheitsversorgung einbringen. Das Studium lasse sich gleichzeitig fortsetzen.

Diese Argumentation stößt längst nicht bei allen Beteiligten auf Verständnis. Um das Staatsexamen bestehen zu können, haben die Medizinstudenten monatelang gelernt. Um eine gute Vorbereitung leisten zu können, investierten sie Zeit und übten Verzicht. Viele kündigten sogar ihren Nebenjob. Die Bemühungen waren vergebens. Das Gelernte wird in einem Jahr nicht mehr vollumfänglich im Kopf sein, neuerlicher Lernaufwand steht an. Und das, obwohl die Zeit bis zur Prüfung denkbar knapp ist: Zwischen dem Ende des Praktischen Jahres und dem neuen Termin fürs zweite Staatsexamen liegen gerade einmal 45 Tage. Das ist ein gewaltiger Nachteil gegenüber den Medizinstudenten, die ihr Examen im April noch ablegen konnten - und erschüttert den Gleichheitsgrundsatz in seinen Grundfesten.

Über die Sinnhaftigkeit lässt sich streiten

Ist eine solche Ungleichbehandlung der Medizinstudenten in Deutschland vertretbar? Dazu gibt es - wie so oft - unterschiedliche Auffassungen. Der Schutz vor einer Infektion mag ein richtiger und wichtiger Grund sein. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme ist allerdings mit einem Fragezeichen zu versehen, wenn die betroffenen Studenten statt in ein Staatsexamen direkt in die Kliniken entsendet werden. Hier kommen viele von ihnen tatsächlich mit Corona-Infizierten in Kontakt, oft sogar ohne entsprechende Schutzausrüstung. Anlass zur Kritik bietet auch das Datum für den Beginn des vorgezogenen Praktischen Jahres. Denn am Stichtag, den 20. April 2020, wären die Prüfungen bereits vorbei gewesen. Zwar forderte das Gesundheitsministerium die Kliniken zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Medizinstudenten im Praktischen Jahr auf. Das aber ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wie viel sie zahlen, können die Kliniken selbst festlegen. Die Höhe der gewährten Entschädigung liegt oft deutlich unter dem Bafög-Höchstsatz und reicht zur Deckung der anfallenden Kosten nicht einmal annähernd aus.

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